Die Pflegezusatzversicherung

Es bringt nicht nur Vorteile mit sich, dass der medizinische Fortschritt immer größer wird. Der größte Nachteil an einer besseren Versorgung und dem damit verbundenen wachsenden Sterbealter, ist die Kostenexplosion im Gesundheitssektor. Die Behandlungen werden immer teurer, auch wenn die Löhne nicht steigen. Da wird es schwer ein effektives Gesundheitssystem zu finanzieren, wir bemerken gerade selber wie brüchig unseres ist. Aber wie reformiert man dieses am besten? Gesundheitsminister Philipp Rösler schlägt eine kapitalgedeckte, obligatorische Pflegezusatzversicherung vor.

Doch lässt sich diese von uns auch bezahlen? Das ist eine andere Frage, Fakt ist, die privaten Krankenversicherer klatschen bei solchen Plänen in die Hände, sie profitieren im Endeffekt davon. Denn das Geschäft mit den Absicherungen für den eventuellen Pflegefall im hohen Alter läuft schleppend. Das könnte sich aber auf einen Schlag ändern, sollte Rösler sein Vorhaben durchsetzen können.  Dabei kann eine solche Police durchaus sinnvol sein. Ein Pflegeplatz mit vollstationärer Betreuung kann heute schon über 3000 Euro im Monat kosten. Und dies kann jedem passieren, mit einer Pflegezusatzversicherung kann man diesen finanziellen Schock vermeiden, oder zumindest verringern. Dazu kann man bei den Versicherungen zwischen drei Varianten wählen.

Da wäre zum Beispiel die Pflegetagegeldpolice. Hier wird dem Patienten, abhängig von der Pflegestufe, eine vertraglich festgelegte Summe pro Tag ausgezahlt. Über diese Summe kann dan frei entschieden werden. Einziger Nachteil: Zusätzliche Kosten, bei einer kostenintensiveren Betreuung zum Beispiel, werden nicht übernommen. Eine weitere Möglichkeit wäre die Pflegekostenpolice, bei ihr werden die Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung aufgestockt. Allerdings müssen hier alle Kosten per Rechnungen nachgewiesen werden, ein nicht gerade geringer bürokratischer Aufwand für die Angehörigen. Dafür werden aber eventuelle Preissteigerungen mit übernommen. Als letztes gibt es noch die Pflegerentenpolicen. Von diesen wird aufgrund der zu hohen Kosten abgeraten. “Die Angebote sind intransparent und viel zu teuer”, so Lilo Blunck vom Bund der Versicherten.

Egal für welche Art man sich entscheidet, es wird geraten eine solche Police nicht erst im hohen Alter abzuschließen. Denn je früher man sich zu einer Pflegezusatzversicherung entschließt, desto niedriger fallen die Beiträge aus. “Wenn die Kinder aus dem Haus sind und genug Geld da ist, ist es Zeit, sich über die Pflegeabsicherung im Alter Gedanken zu machen”, empfiehlt Blunck. Natürlich kann solch eine Versicherung auch später abgeschlossen werden, allerdings würden die Beitrage dann wesentlich höher ausfallen. Es besteht auch die Möglichkeit, dass zum Beispiel Kinder einen Vertrag für ihre Eltern abschließen. Dazu muss das Kind aber volljährig und die versicherte Person voll geschäftsfähig sein, das heisst den Vertrag mitunterschreiben können.

Sollte es dann zu einem Abschluss einer Police kommen, sollte darauf geachtet werden, dass schon ab Pflegestufe eins ausgezahlt wird, sowie die häusliche und stationäre Pflege abgedeckt ist. Auch sollte man bei einem Eintritt der Pflegebedürftigkeit keine Beiträge mehr zahlen müssen. Tritt der Fall einer solchen Pflegebedürftigkeit dann wirklich einmal ein, darf man aber nicht davon ausgehen mit einer Zusatz-Police alle Kosten abgedeckt zu haben. Besonders bei einer langen und schwerwiegenden Bedürftigkeit reicht der Pflegesatz oft nicht aus um alle Kosten für die vollständige Versorgung zu decken. Man muss also immer damit rechnen, dass  auch die eigene Rente für so einen Fall herhalten muss.

Konkrete Pläne für eine verpflichtende Pflegeversicherung stehen noch nicht fest. “Wir haben derzeit noch keinen Zeitplan für die Einführung der obligatorischen Pflegezusatzversicherung”, so das Bundesarbeitsministerium. Auch ist noch unklar, ob Menschen mit bestehenden Policen diese auch anerkannt bekommen. Blunck geht aber davon aus, dass ein neuer Vertragsabschluss nicht nötig sein wird. “Wenn von den Versicherten verlangt wird, ihre alten Zusatzpolicen auf Eis zu legen, wird das einen Ansturm auf die Gerichte geben.”, erklärt die Expertin.

(via)

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Geringe Nachfrage bei Zusatzversicherungen

Ganze 70% der Deutschen sehen sich in Zukunft mit erhöhten Zusatzbeiträgen und Leistungskürzungen konfrontiert. Diese seien nötig um die Defizite bei den Krankenkassen auszugleichen. Allein 64% sehen die jetzigen Leistungen ihrer Krankenversicherung als nicht mehr ausreichend an. Dies ergab eine im Bundesgebiet durchgeführte, repräsentative Studie, welche von der DEVK in Auftrag gegeben wurde. Demnach befindet jeder zweite Deutsche eine private Krankenzusatzversicherung als notwendig.

Der Markt der Zusatzpolicen wächst seit Jahren. In Deutschland ist die Zahl bereits auf über 21 Millionen angewachsen. Vor allem Vorsorgeuntersuchungen werden verstärkt nachgefragt. Dazu gehören insbesondere Krebspräventionsmaßnahmen, optionale Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und sportmedizinische Vorsorge. Solche Maßnahmen zur Gesundheitsprävention sind laut Studie der Hauptgrund eine Zusatzversicherung abzuschließen. Über die Hälfte der Befragten gaben sie als wichtig an.

Aber auch bei Behandlungsmethoden abseits der Schulmedizin sind private Zusatzpolicen gefragt. Da alternative Behandlungsmethoden, wie zum Beispiel von Heilpraktikern durchgeführt, nicht von den gesetzlichen Kassen getragen werden, suchen viele eine Kostenabdeckung bei einer zusätzlichen Police.

Doch trotz der positiven Resonanz hinsichtlich privater Zusatzversicherungen, sind diese eher gering nachgefragt. Führende Versichungsdienstleister wollten keine Angaben zu den Zahlen ihrer Versichterten auf eben diesem Gebiet machen. Auf Nachfrage der Ärztezeitung wollte sich weder die DEVK, noch die DKV zu konkrten Zahlen äußern.

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Was tun wenn die Schulmedizin versagt?

Nun, da gibt es im Prinzip nicht viele Möglichkeiten. Wenn man von einem so schweren Leiden heimgesucht wird, für das es auf herkömmlichen Wege keine Heilung gibt, helfen oft nur experimentelle Verfahren. Diese findet man entweder bei sich noch in der Forschung befindenden Verfahren und Medikamenten, oder in der Naturheilkunde. Gerade bei letzterem besteht die Möglichkeit sich durch eine private Zusatzversicherung Kosten für die alternative Behandlung erstatten zu lassen.

Dies hatte auch die eine Frau vor, also sie Behandlung und Medikamente im Wert knapp 10.000€ in Rechnung stellte. Sie hatte versucht mit Darmspülungen und starken Vitamindosen gegen Ekzeme vorzugehen. Doch die Versicherung verweigerte die Zahlung. Die Diagnose sei falsch, die Maßnahmen wären unwissenschaftlich, der Erfolg der Behandlung wurde angezweifelt. Doch dies wollte die Dame nicht auf sich sitzen lassen und reichte Klage beim Landgericht Münster ein (Az. 15 O 461/07)  – mit Erfolg.

Demnach kommt es bei Naturheilbehandlungen weniger auf  wissenschaftliche Beweise an – streng genommen könne man die Leistungen von Heilpraktikern sonst garnicht erstatten. Wichtig sei nur, dass die Behandlung vertretbar ist – an objektiven medizinischen Beufunden und Erkenntnissen. Denn die Methoden bei Naturheilkunde- und schulmedizinischen Verfahren lassen sich nicht vergleichen. Sie müssten nur anerkannt sein. Im besagten Fall wurden die Methoden von einer Sachbearbeiterin als sinnvoll betrachtet. Die hohen Dosen von Vitaminen und die Entgiftung führten bereits zu erwiesenen Erfolgen.

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Rürup-Rente als Alternative zur Riester-Rente

Wer keinen Riester-Rente-Vertrag abschließen kann, der hat die Möglichkeit stattdessen mit der Rürup-Rente fürs Alter vorzusorgen. Die Rürup-Rente, die auch Basisrente genannt wird, bezeichnet eine staatlich geförderte Form der Altersvorsorge ähnlich der Riester-Rente.
Die angesparten Einlagen einer Rürup Rente werden dabei nicht als “Eigenvermögen” angerechnet und zählen somit NICHT bei Hartz IV. In der Ansparphase kann dieser Betrag im Falle einer Pfändung nicht angetastet werden. Allerdings können bestehende Ansprüche in der Rentenphase durchaus gepfändet werden.
Voraussetzungen der Rürup-Rente:

  • Der Rürup-Rente-Vertrag muss eine lebenslange Leibrente frühestens ab Vollendung des 60. Lebensjahres vorsehen
  • Die Ansprüche aus einer Rürup-Rente sind grundsätzlich nicht vererbbar; allerdings ist es möglich, einen Todesfallschutz oder eine Hinterbliebenenrente für den Ehepartner oder für die Kinder zu vereinbaren. Die Hinterbliebenenrente darf dabei nicht höher als die Altersrente sein
  • Die Ansprüche aus einer Rürup-Rente  können ebenso wie die Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung nicht übertragen, veräußert, beliehen oder kapitalisiert werden
  • Wie auch Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung sind auch die Leistungen aus der Rürup-Rente  künftig steuerpflichtig und werden somit nachgelagert besteuert

 

http://www.ruerup-rente.org/

Hier also noch einmal eine kurze Zusammenfassung

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Zusatzversicherung für Sehhilfen

Brillenträger kennen das Dilemma. Entweder man entscheidet sich für die Kontaktlinsenvariante oder für die herkömmliche Brille. So einfach das klingt, billig ist ein Sehdefizit keineswegs. Denn egal ob Linsen oder Brillengestell, beide Anschaffungen lassen den Betreffenden tief ins Portemonnaie greifen. Deswegen besteht die Möglichkeit eine Brillenzusatzversicherung abzuschließen, aber auch hier lohnt sich wie so oft ein Vergleich der verschiedenen Anbieter. Im Vorfeld sollte im Einzelfall geklärt werden, wie häufig eine neue Sehhilfe benötigt wird und ob die Versicherung auch bei Veränderungen der Sehschärfe Leistungen erbringt.

© Peter Kirchhoff / PIXELIO

© Peter Kirchhoff / PIXELIO

Für die meisten Zusatzversicherungen gilt:
Erstattet werden, wenn die gesetzliche Krankenversicherung nicht leistet (was meist der Fall ist) 80 oder 100% der Kosten bis 150 €, meist nur alle 2 oder 3 Jahre. Am positivsten ist es, wenn folgendes zusätzlich in den Bedingungen steht. Die Sehhilfeleistung kann auch häufiger, d.h. mehrfach erfolgen, falls eine Änderung der Sehschärfe (vom Optiker) um/ab 0,5 Dioptrin festgestellt wird. Meist genügt sogar eine 0,5 Dioptrinänderung auf einem Auge. Dann sind Erstattungen sogar mehrmals pro Jahr möglich.

http://www.wegweiser-zahnzusatzversicherung.de/vergleich/brille-zusatzversicherung.htm

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Zusatzversicherung für Zähne

Viele der gesetzlich Krankenversicherten in Deutschland haben eine private Zahnzusatzversicherung. Diese ist sinnvoll, da viele Kassen inzwischen nur noch einen Festzuschuss für den Zahnersatz zahlen. Dabei handelt es sich meist nur um eine Regelversorgung. Alles was darüber hinaus geht, muss der Patient selbst bezahlen. Angesichts teurer Materialien und Behandlungen muss er dann sehr tief in die eigene Tasche greifen. Keramik-Inlays werden z.B. nicht von der Kassebezahlt. Eine Füllung für zwei Zähne kostet rund 320 Euro. Die Kasse übernimmt nur 30 Euro (Kosten einer zweiflächigen Amalgamfüllung). Es bleibt ein Eigenanteil von 290 Euro. Zahnzusatzversicherung übernehmen je nach Tarif 0 bis 290 Euro.

Stiftung Warentest hat bereits im vergangenen Jahr private Zahnzusatzversicherungen getestet und auch hier große Mängel aufgezeigt. Die Verträge sind oft undurchsichtig und kompliziert. Umfang und Grenzen der Leistung sind vielen Kunden nicht klar.

  • Die Policen decken einen Teil der Kosten für medizinisch notwendigen Zahnersatz wie Brücken, Kronen oder Prothesen. Kosmetische Leistungen wie das Zähnebleichen sind dagegen nicht enthalten.
  • Keine Versicherung begleicht vollständig alle anfallenden Kosten für Zahnersatz. Gerade bei einer teuren Versorgung müssen Patienten fast immer einen Eigenanteil zahlen.
  • Nur ein Teil der Tarife übernimmt neben Kosten für Zahnersatz auch Kosten für Füllungen, Prophylaxe oder Kieferorthopädie.
  • Bei einem schlechten Zustand der Zähne können die Versicherer potentielle Kunden ablehnen.
  • http://www.test.de/themen/versicherung-vorsorge/test/-Zahnversicherung/1734566/1734566/1737577/

    Drei Tarife wurden von Stiftung Warentest mit ’sehr gut’ bewertet:

    • Central: „central.prodent
    • Barmenia: „ZG
    • CSS: „flexi ZETop+ZB

    http://www.test.de/themen/versicherung-vorsorge/test/-Zahnversicherung/1734566/1734566/1737577/1736922/

    Die detaillierten Ergebnisse der Studie:

    http://www.test.de/themen/versicherung-vorsorge/test/-Zahnversicherung/1734566/1734566/1737577/

    Panorama: Gesundheitsfonds – wie Ärzte und Kassen nach der Reform abkassieren

    Ökotest Online: Krankenkassen und Wahltarife im Test

    Die Zeitschrift Ökotest hatte im Mai (Ausgabe 05/2009) 466 Kassen-Spartarife getestet. Laut ihrer Analyse können Versicherte bis zu 900 Euro im Jahr sparen.

    Ergebnisse: Mit den Kombitarife der BIG, BKK Pfalz, BKK IHV, BKK Publik und der BKK Tui kann man durchschnittlich 30 Prozent sparen. Das entspricht bei einem Jahreseinkommen von 44 000 Euro zwischen 870 und 900 Euro pro Jahr.

    Die genauen Ergebnisse + Analyse:

    http://www.oekotest.de/cgi/index.cgi?artnr=92814;bernr=21;seite=00;co=


    Wahltarife der Krankenkassen

    Die Wahltarife der gesetzlichen Krankenversicherungen sind eine Art von Zusatzversicherungen. Früher wurden sie nur von den privaten Krankenversicherungen angeboten. Mit Wahltarifen können Beiträge gespart oder mehr Leistungen erhalten werden. Vorsicht: Mit Wahltarifen ist man für drei Jahre an die Krankenkasse gebunden!

    Formen der Wahltarife:

    http://www.der-gesundheitsfonds.de/index.php?id=104

    Wahltarif Krankengeld

    Die wahrscheinlich wichtigste Neuerung ist der Wahltarif für das Krankengeld von Selbstständigen und Freiberuflern. Denn mit der Gesundheitsreform wurde die früher übliche Krankengeld-Zahlung durch die Krankenkasse für “hauptberuflich selbstständige Erwerbstätige” ausgeschlossen. Im Gegenzug wurden die Krankenkassen verpflichtet, betroffenen Mitgliedern einen Wahltarif mit Anspruch auf Krankengeld anzubieten. Selbstständige, die einen solchen Wahltarif nicht abschließen, haben seit 1. Januar 2009 keinen Anspruch mehr auf Krankengeld.

    Die Bedingungen für den Wahltarif mit Krankengeldanspruch orientieren sich an den Konditionen bei privaten Versicherungsunternehmen, zum Beispiel durch eine Beitragsstaffelung nach Alter des Versicherten. Denn eine Quersubvention des Wahltarifs Krankengeld durch andere Beitragszahler ist gesetzlich ausgeschlossen. Wahltarife müssen kostendeckend sein. Insofern macht es Sinn, die Angebote der gesetzlichen Krankenkassen mit denen von privaten Krankentagegeldversicherungen zu vergleichen.

    Wahltarif Selbstbehalt

    Eine Neuheit im System der gesetzlichen Krankenkassen sind Tarife mit Selbstbehalt. Dabei verpflichtet sich der Versicherte, einen Teil der anfallenden Kosten für medizinische Leistungen selbst zu tragen und erhält im Gegenzug eine Prämie. Die Gestaltung des Tarifs steht den Kassen frei. Zu beachten ist allerdings, dass die Prämie nicht mehr als 20% des Jahresbeitrags ausmachen und nicht mehr als 600 Euro betragen darf.

    Bei Tarifen mit Selbstbehalt geht der Versicherungsnehmer ein gewisses Risiko ein, wie folgendes Beispiel zeigt: ein gut verdienender, gesunder Angestellter zahlt 3.000 Euro jährlich für seine Krankenkasse. Er geht davon aus, keine medizinischen Leistungen in Anspruch zu nehmen und entscheidet sich für einen Selbstbehalt von 1.000 Euro jährlich. Dadurch spart er 600 Euro, senkt seine Zahlungen an die Krankenkasse also auf 2.400 Euro jährlich. Doch er hat Pech und bricht sich beim Skifahren ein Bein. 1.000 Euro der Behandlungskosten muss er nun selbst übernehmen. Aufs Jahr gerechnet hat er dann 3.400 Euro gezahlt, statt jener 3.000 Euro, die er im Normaltarif in der gesetzlichen Krankenversicherung gezahlt hätte.

    Nicht jeder Arztbesuch führt aber dazu, dass der Prämienanspruch verloren geht. Bestimmte Vorsorgeuntersuchungen werden in jedem Fall von der Kasse getragen. Auch die Leistungen, die von mitversicherten Kindern und Jugendlichen in Anspruch genommen wurden, führen nicht zum Verlust der Prämie. Einige Krankenkassen gehen sogar noch weiter. Sie rechnen ärztliche Leistungen zum Beispiel nur dann auf den Selbstbehalt an, wenn der Arzt ein Rezept ausstellt oder der Patient im Krankenhaus behandelt wird. Die reine Untersuchung ist kostenfrei und wird nicht auf den Selbstbehalt angerechnet. Außerdem gibt es Anbieter, bei denen sich die Arztbesuche und Krankenhausaufenthalte des Ehepartners oder der mitversicherten, erwachsenen Kinder überhaupt nicht auf  den Eigenanteil auswirken.

    Wahltarif mit Prämie bei Leistungsfreiheit

    Tarife mit Beitragsrückerstattung gibt es seit April 2007 für alle gesetzlich Versicherten. Davor konnten nur die freiwilligen Mitglieder einen Tarif wählen, der Rückzahlungen vorsieht. Die Prämie wird dann gezahlt, wenn ein Versicherter und die mitversicherten Familienangehörigen (sofern älter als 18 Jahre) in einem Kalenderjahr keine Leistungen zu Lasten der Krankenkasse in Anspruch genommen haben. Vorsorgeuntersuchungen sowie alle Leistungen, die für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren erbracht werden, zählen nicht dazu. Die Erstattungen dürfen aber nicht mehr als 20 Prozent des Jahresbeitrags für die Krankenkasse ausmachen. Und eine zweite Grenze gilt: Bei 600 Euro Prämie ist in jedem Fall Schluss.

    Von allen Wahltarifen mit Rückzahlungsprämie ist die Beitragsrückerstattung die risikoärmste Variante. Der Vertrag ist in der Regel so aufgebaut wie der Normaltarif einer Krankenkasse, ohne Einschränkungen bei Leistungen oder der Kostenerstattung. Nur wenn das Jahr gut verläuft, und die versicherten Personen keine Leistungen benötigt haben, greift die Tarifoption und Sie erhalten einen Bonus. Allerdings binden Sie sich drei Jahre an diesen Tarif und können die Krankenkasse dann in der Regel nicht mehr wechseln. Auch dieser Tarif macht also nur Sinn, wenn Sie tatsächlich davon ausgehen können, ein Jahr lang weder zum Arzt zu gehen noch Medikamente kaufen zu müssen.

    Wahltarif Kostenerstattung

    Ein eher hohes Risiko gehen Versicherte mit der Wahl der Kostenerstattung ein. Die Versicherten werden dabei ähnlich wie Privatpatienten behandelt und erhalten anschließend eine Rechnung, die sie bei ihrer Krankenkasse einreichen. Verbraucherschützer warnen, dass die Erstattung der Krankenkasse in vielen Fällen niedriger sein wird als der Rechnungsbetrag.

    Vorteil ist, dass der Versicherte vermutlich gern gesehener Gast in der Arztpraxis ist und unter Umständen medizinische Leistungen erhält, die ansonsten Privatpatienten vorbehalten sind. Die Wahl der Kostenerstattung kann auf ausgewählte Versorgungsbereiche beschränkt werden, zum Beispiel auf ambulante, stationäre oder zahnärztliche Leistungen.

    In Kostenerstattungstarifen können höhere Vergütungen vereinbart werden, als sie normalerweise von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen werden. Hierfür erhebt die Krankenkasse dann eine zusätzliche Prämie.
    Wer an einem solchen Tarif interessiert ist, sollte sich bereits im Vorfeld genau informieren, wie die Erstattungsregeln der Krankenkasse im Einzelnen aussehen. Denn wie bei allen Wahltarifen ist der Versicherte auch hier für drei Jahre an seine Entscheidung gebunden.

    Einen Tarifrechner und Informationen zum Vergleich gesetzlicher Krankenkassen, Wahltarife etc. gibt es unter:

    http://www.krankenkassen.de/gesetzliche-krankenkassen/gesetzliche-krankenkassen-im-vergleich/

    Zusatzversicherungen der gesetzlichen Krankenkassen

    Seit der Einführung des Gesundheitsfonds sind die Zusatzversicherungen der gesetzlichen Krankenkassen zu echten Wettbewerbern für die privaten Krankenkasse geworden. Es werden speziell rabattierte Tarife angeboten, die oft mehr Vorteile gegenüber den Standardtarifen der privaten Versicherungen bieten.

    Hier ist eine Übersicht der verschiedenen Angebote von Zusatz-Krankenversicherungen der Gesetzlichen Krankenkassen mit dem entsprechenden Versicherungspartner und den Vorteilen:

    http://www.gesetzlichekrankenkassen.de/zusatz/zusatzversicherungen.pdf

    Diese Vorteile können Zusatzversicherungen mit sich bringen:

    • Zuzahlungen bei Zahnersatz- und Zahnbehandlungskosten
    • Zuzahlungen zu Brillen
    • Zuzahlungen bei Heilmitteln
    • Naturheilbehandlungen durch Heilpraktiker
    • Unterbringung im 1- oder 2-Bettzimmer im Krankenhaus
    • Fach- und Chefarztbehandlung

    http://www.forium.de/produkte/Krankenkasse_Zusatzversicherung.html (Auf der Webseite können auch Zusatzversicherungen verglichen werden).

    Weitere Infos:

    • http://www.krankenkassen.de/gesetzliche-krankenkassen/gesetzliche-krankenkassen-im-vergleich/zusatzversicherungen/
    • http://www.versicherungo.de/personenversicherung/krankenversicherung/krankenzusatzversicherung/krankenkassen.php